Staatlich anerkannte Ausbildung zum KOM-Fahrer im Linien-, Schul-, Gelegenheits- und Reiseverkehr.
Für die praktische Ausbildung stehen modern, betriebseigene Fahrzeuge (MAN) bereit.
Unsere Zielsetzung ist es, Sie in Theorie und Praxis bestens auf die Prüfung und den Beruf vorzubereiten.
Betreffend der theoretischen und praktischen Ausbildung:
- Stundenübersicht Klasse D1
- Stundenübersicht Klasse D
- Stundenübersicht Klasse DE/D1E
Befristung der Fahrerlaubnis:
Im Rahmen des EU-Führerscheinrechtes sind die Führerscheinklassen D1/D1E und D/DE nur noch befristet gültig
bisherige Klasse
neue Klasse
befristet
Untersuchungen
Klasse drei und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen D1 auf 5 Jahre Bei Ersterwerb ärztliche und testpsychologische Untersuchung, dann alle 5 Jahre nur ärztliche Untersuchung bei Antrag auf Verlängerung;

ab 50. Lebensjahr: alle 5 Jahre ärztliche und testpsychologische Untersuchung bei Antrag auf Verlängerung.
D1E
Klasse zwei und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen D
DE
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen benötigt das Straßenverkehrsamt nachtstehende Unterlagen (Klasse D1 und D):
1 Lichtbild (Passbild) Halbprofil ohne Kopfbedeckung aus neuester Zeit (Größe 35 x 45 mm)
1 Führungszeugnis (Quittung über ein beantragtes Führungszeugnis) bei zuständigem Einwohnermeldeamt
(muß vom Einwohnermeldeamt direkt zum zuständigen Straßenverkehrsamt geschickt werden)
1 Erste -Hilfe - Bescheinigung
- g r o ß e -
Deutsches Rotes Kreuz, Malteser, etc.
1 augenärztliches Gutachten Augenarzt oder beim TÜV
1 Bescheinigung über amtsärztliche Untersuchung -MPU- Beim TÜV -inkl. augenärtzliches Gutachten-
Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
Kopie des bisherigen Führerscheins