Ausbildung zum qualifizierten Kraftfahrer im nationalen und internationalen Güterverkehr.
Die praktische Ausbildung erfolgt auf modernen, betriebseigenen Fahrzeugen (MAN).
Betreffend der theoretischen und praktischen Ausbildung:
- Stundenübersicht C1/C1E
- Stundenübersicht C/CE
Befristung der Fahrerlaubnis:
Im Rahmen des EU-Führerscheinrechtes sind die Führerscheinklassen C1/C1E und C/CE nur noch befristet gültig
bisherige Klasse
neue Klasse
befristet
Untersuchungen
drei C1 bis Ende 50. Lebensjahr, dann auf 5 Jahre ärztliche Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr und dann alle 5 Jahre bei Antrag auf Verlängerung.
C1E
zwei C auf 5 Jahre ärztliche Untersuchung Ersterwerb und alle 5 Jahre bei Antrag auf Verlängerung.
CE
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C/CE benötigt das Straßenverkehrsamt nachtstehende Unterlagen:
1 Lichtbild (Passbild) Halbprofil ohne Kopfbedeckung aus neuester Zeit (Größe 35 x 45 mm)
1 Erste -Hilfe - Bescheinigung
- g r o ß e -
Deutsches Rotes Kreuz, Malteser, etc.
1 augenärztliches Gutachten Augenarzt oder beim TÜV
1 Bescheinigung über ärztliche Eignungsuntersuchung Beim Hausarzt oder beim TÜV
Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
Kopie des bisherigen Führerscheins